Ein vielfältiges Kulturprogramm steigert die Lebensqualität, schafft einen Wohlfühleffekt und die Identifikation der Menschen in ihrer Gemeinde. Um diesen wichtigen Bestandteil des Zusammenlebens von Menschen in unserer Kommune zu fördern, hat der Gemeindevorstand von Bischofsheim 2021 eine Kommission zur Förderung von Kulturarbeit eingesetzt, in der sachkundige Bürger*innen und Vertreter*innen der Fraktionen aus der Gemeindevertretung zusammenarbeiten. Eine erste Initiative der Kulturkommission war die Planung für einen Kultursommer 2022. Unter dem Motto „Bischem auf seinen Plätzen (er)leben“ soll ein künstlerisches Angebot gebündelt sichtbarer werden. Straßen und Plätze sollen den öffentlichen Raum zur Bühne machen, umsonst und draußen kann Kultur für alle möglich machen. Kultur für alle ist nämlich keine freiwillige Aufgabe der Politik, sondern Auftrag auch für die Bürger von Bischofsheim.
„Die Kultur kann in ihrem weitesten Sinne als die Gesamtheit der einzigartigen geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. Dies schließt nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern auch Lebensformen, die Grundrechte des Menschen, Wertsysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen.“
Aus dem Schlussbericht der Weltkonferenz über Kulturpolitik der UNESCO von 1982 in Mexiko
„Die Kunst ist frei.“
Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Die Ziele der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt sind,
Artikel 1 des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur von 2005
„Die Kultur genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“
Artikel 26e, Verfassung des Landes Hessen
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948
Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.
Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention von 1989
Die Europäische Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.
Artikel 181 des Vertrags über eine Verfassung für Europa
Der Kultursommer will ein Zeichen setzen für das ganze Jahr. Kultur ist Teil unseres Lebens, in Vereinen und Kirchen, in Musik, Film und Literatur, in der Bücherei und im Museum: Kultur für alle, ein Menschenrecht!
Der 1. Bischemer Kultursommer ist hiermit eröffnet!